Pressemitteilung IRB, 20.12.18
Absage Verkaufsoffener Sonntag in Ritterhude am 30.12.2018 aufgrund ver.di -Einspruch
Der für den 30.12.18 geplante Verkaufsoffene Sonntag in Ritterhude muss aufgrund eines Einspruchs der Gewerkschaft ver.di abgesagt werden.
Die Gemeinde Ritterhude erhielt durch eine von ver.di beauftragte Rechtsanwaltskanzlei die Androhung von verwaltungsrechtlichen Schritten, wenn die Genehmigung nicht zurückgezogen wird. Daraufhin hat die Gemeinde Ritterhude die Genehmigung zur Sonntagsöffnung widerrufen. Der Vorstand der IRB unterstützt die Vorgehensweise der Gemeinde, da ihr in diesem Fall keine andere Wahl blieb.
Wir bedauern hingegen die Vorgehensweise seitens ver.di, da wir von den teilnehmenden Betrieben informiert wurden, dass die Mitarbeiter teilweise sehr gerne an diesem Tag gearbeitet hätten. Außerdem trifft diese Absage auch inhabergeführte Unternehmen, die an diesem Tag gar keine Angestellten beschäftigt hätten.
In der derzeit gültigen Rechtsprechung können Verkaufsoffene Sonntage nur genehmigt werden, wenn eine sogenannte Anlassbezogenheit in Verbindung mit Traditionsveranstaltungen, wie Messen, Märkten oder Volksfesten besteht. Hierbei muss der Anlass das Publikum in die Gemeinde ziehen und nicht die Öffnung der Geschäfte.
Da die Vorgehensweise der Gewerkschaft ver.di darauf beruht, dass es weiterhin keine gesicherte gesetzliche Grundlage gibt, hofft der Vorstand der IRB, dass die niedersächsische Landesregierung schnellstmöglich eine entsprechende Rechtssicherheit schafft.
In dieser Bewertung werden wir auch von der IHK Stade unterstützt, deren Pressemitteilung wir im Anhang beifügen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unseren Vorstand für den Bereich Einzelhandel, Frau Simone Schröter, Tel. 04292-1247
Pressemitteilung IHK Stade, 20.12.18
IHK Stade bedauert Absage von verkaufsoffenen Sonntagen im Elbe-Weser-Raum
Schiffdorf/Ritterhude (IHK). „Die kurzfristige Absage von zwei Sonntagsöffnungen in unserem IHK Bezirk verdeutlicht erneut, welch dringender Handlungsbedarf in Sachen Ladenöffnungszeitengesetz besteht,“ sagt Maike Bielfeldt, Hauptgeschäftsführerin der IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum.
Ursprünglich sollten sich am 30. Dezember die Türen der Geschäfte in Schiffdorf-Spaden und in Ritterhude öffnen. Nach aktuellen Informationen seien beide Sonntage auf Intervention der Gewerkschaft ver.di kurzfristig gekippt worden. „Die Leidtragenden sind in dem Fall nicht nur die Kunden, die vor verschlossenen Türen stehen, sondern vor allem die vielen inhabergeführten Unternehmen und ehrenamtlich engagierten Gewerbevereine, die mit viel Herzblut und finanziellem Investment in die Planung und Organisation von verkaufsoffenen Sonntagen gehen und dann kurzfristig auf den Kosten sitzen bleiben“, bringt Bielfeldt das Leid vieler Händler und Kommunen in Niedersachsen auf den Punkt.
Im November wurde von der Landesregierung zwar der Entwurf eines neuen Ladenöffnungsgesetzes vorgelegt. Gegen diesen seien allerdings aus verschiedenen Reihen Vorbehalte laut geworden. „Auch im Elbe-Weser-Raum schlagen zwei Herzen für den neuen Gesetzentwurf“, erklärt Kathrin Wiellowicz, Handelsreferentin bei der IHK Stade. „Auf der einen Seite ist es gut, dass der klassische Anlassbezug flexibilisiert werden soll.“ Konkret heißt das, dass der Katalog, wann eine Sonntagsöffnung stattfinden darf, um weitere Sachgründe, wie die Stärkung von Innenstädten, erweitert werden soll. „Das Landesraumordnungsprogramm (LROP) oder das Baugesetzbuch haben die Innenstädte schon längst als schützenswertes Gut anerkannt,“ so Wiellowicz. „Die Berücksichtigung im Ladenöffnungszeitengesetz würde sich also nur konsequent an den bundes- und landesplanerischen Vorgaben orientieren“. Auf der anderen Seite betrachtet die IHK Stade noch zahlreiche Punkte mit Sorge. So zum Beispiel die noch unklaren Regelungen bei Anzahl und Wirkungskreis. Nach Auskunft der IHK würde alleine schon die Angst vor einem Rechtstreit bei vielen Händlern und Kommunen dazu führen, die Planungen für das Jahr 2019 erst einmal auf Eis zu legen.
Der am Dienstag in den Landtag eingebrachte Gesetzentwurf wird von der IHK daher mit Spannung erwartet und wachsam verfolgt. „Eine gänzliche Freigabe der Öffnungszeiten ist auch nicht unser Bestreben. Aber vier Sonntage im Jahr pro Ortsteil sollten möglich sein, weil sie einen wichtigen Beitrag zum Marketing des stationären Einzelhandels und der Kommunen vor allem im ländlichen Raum leisten“, fasst Maike Bielfeldt zusammen.
Weitere Information: IHK Stade, Kathrin Wiellowicz, Tel.: 04141 524-142, E-Mail: kathrin.wiellowicz@stade.ihk.de